Ohne Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) kann keine Abmeldung des Autos erfolgen. Ebenso das Fahren ist ohne dieses Dokument nicht erlaubt. Den relevanten Schein erhält man bei der Anmeldung oder Ummeldung eines Autos. Dieser sorgt für eine einwandfreie Identifizierung des Autos. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass man die Zulassungsbescheinigung Teil I bei Fahrzeugkontrollen sofort vorzeigen kann. Dafür sollte der Fahrzeugschein immer griffbereit im Auto liegen.
Sollte der Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gehen, musst dies sofort bei der zuständigen Zulassungsbehörden gemeldet werden. Erst, wenn ein neuer Fahrzeugschein vorliegt, darf man wieder mit dem Auto fahren. Auch der Verkauf eines Autos und eine An-, Ab- oder Ummeldung sind nur mit der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.
Ohne Fahrzeugbrief darf ein Auto nicht umgemeldet werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Beweis, dass man der Besitzer des Fahrzeugs ist. Ohne den Fahrzeugbrief kann man das Auto auch nicht verkaufen oder abmelden. Du darfst aber weiterhin damit fahren. Um das Auto abmelden zu können, muss der Verlust bei der Zulassungsstelle gemeldet und einen neuen Fahrzeugbrief beantragen werden. Erst mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II kannst du das Auto abmelden.
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