An öffentlichen Straßen sieht man immer wieder ein abgemeldetes Auto ohne Kennzeichen stehen. Den Eigentümern solcher Fahrzeuge drohen jedoch einige rechtliche Schritte. Dennoch gehören Autos ohne Kennzeichen in vielen Städten fest zum Straßenbild. Vielleicht läuft die Suche nach einem Käufer noch oder das Auto wurde gerade erst gekauft. Es kann sich auch um einen Campingbus handeln, der nur im Sommer genutzt wird, oder um einen Oldtimer, der auf seine Restaurierung wartet. Meist werden solche Fahrzeuge jedoch abseits der Straßen eingelagert.
Darf man ein abgemeldetes Auto an der Straße parken? Die Antwort ist ein klares „Nein“. Ein nicht angemeldetes Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum weder bewegt noch abgestellt werden. Ein Grund dafür ist, dass es in der Regel auch nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung verfügt. Ohne diese darf man es nämlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum verwenden.
Was ist der öffentliche Verkehrsraum? Dazu zählen öffentliche Straßen und Plätze sowie grundsätzlich alle Parkplätze, die nicht zu einem Privatgrundstück gehören. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören auch private Straßen und Wege, die von der Allgemeinheit mit Zustimmung oder Duldung des Eigentümers genutzt werden dürfen. Dies sind zum Beispiel Parkplätze von Geschäften und auch private Straßen, die mit „Anlieger frei“ ausgeschildert sind.
Wo darf aber ein abgemeldetes Auto stehen? Stehen darf ein abgemeldetes Auto ohne weiteres auf Grundstücken von Freunden und Verwandten oder in einer privaten Garage. Problematisch sind jedoch herkömmliche gemietete Stellplätze und gemietete Garagen: Hier entscheidet der Eigentümer und Vermieter darüber, was auf seinem Grund und Boden stehen darf. Die üblichen Mietverträge über Stellplätze und Garagen enthalten oft eine Klausel, nach der dort nur angemeldete Fahrzeuge parken dürfen.
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