Auto abmelden oder stilllegen? Was ist günstiger?

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Wenn man sein Auto stilllegen oder aus dem Verkehr ziehen möchte, muss man dieses abmelden. Dasselbe gilt, wenn es verschrottet werden soll. Man kann das Fahr­zeug auch zeit­weise still­legen. Durch die Abmeldung spart man dann Steuern und Versicherungs­beiträge.

Man kann das Auto bei einer Zulassungs­stelle in Ihrer Nähe abmelden. Noch einfacher und schneller geht es jedoch online. Hier müssen jedoch bestimmte Voraus­setzungen gegeben sein: Zum einen braucht man einen Fahr­zeug­schein mit verdecktem Sicher­heits­code und die passenden Kennzeichencodes. Das Fahrzeug darf für eine online Abmeldung erst nach dem Jahr 2015 zugelassen worden sein.

Auto stillegen

Wenn man das Auto stilllegen möchte werden die Kenn­zeichen entwertet. Das Auto muss auf privatem Gelände abge­stellt werden und eine Still­legung gilt für maximal sieben Jahre. In diesem Zeitraum kann man bei Bedarf das Auto wieder anmelden. Nach der Abmeldung informiert die Zulassungs­stelle auch das ­Kraftfahrtbundesamt und den Kfz-Haft­pflicht­versicherer. Erhält der Versicherer den Bescheid, gilt für maximal 18 Monate eine Ruhe­versicherung. In dieser Zeit zahlt man keine Beiträge.

Kfz endgültig abmelden statt Auto stilllegen

Möchten man das Fahr­zeug endgültig aus dem Verkehr ziehen und nicht nur das Auto stilllegen, braucht man zusätzlich zu den anderen Unterlagen einen Verwertungs­nach­weis.  Dieser wir durch die Annahme­stelle für Altautos ausgestellt, bei der das Auto entsorgen wird. Wenn Sie Ihr Kfz einfach nur abmelden möchten um sich die Versicherungsbeiträge zu sparen, oder es Verkaufen möchten. Benötigen sie keinen Verwertungsnachweis. Sie benötigen dann nur Ihren Fahrzeugschein und und Ihre Kennzeichen

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