Nach der Autoabmeldung kommt die Autoverwertung

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Wenn das Auto nicht durch den TÜV kommt und eine Reparatur nicht mehr lohnt, dann muss es oft zur Autoverwertung. Doch wohin mit dem Altauto? Welche Möglichkeiten gibt es und was muss man bei der Autoverwertung beachten?

Ist das alte Fahrzeug fahruntüchtig oder verkehrsunsicher, muss es ordnungsgemäß entsorgen. Am Straßenrand abstellen ist auf keinen Fall eine sinnvolle Alternative. Dies wird mit einem Bußgeld geahndet. Noch viel teurer wird es zum Beispiel, wenn man die Umwelt mit Öl oder anderen Flüssigkeiten erheblich verschmutzt.

Eine Möglichkeit der Autoverwertung ist die Rückgabe an den Hersteller. Die europäische Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet Autohersteller, ihre Fahrzeuge kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über die die von den Herstellern beauftragten Rücknahmestellen.

Die Bundesländer haben die Internet-Informationsplattform GESA (Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge) aufgebaut: Unter altfahrzeugstelle.de kann man eine Rückgabestelle für das Auto suchen.

Wer seinen Auto entsorgen lassen will, nimmt Kontakt mit der Rückgabestelle auf. Das Auto wird im Rahmen von Sammelfahrten abgeholt und dann durch einen Fachbetrieb verschrottet. Im Anschluss erhält man einen gesetzlichen Verwertungsnachweis, mit dem das Auto bei der Zulassungsbehörde abmelden werden kann.

Gemäß der Altfahrzeugverordnung ist man erpflichtet, Altfahrzeuge nur zertifizierten Demontagebetrieben zu überlassen, die auf der unter altfahrzeugstelle.de zu finden sind. Eine geeignete Autoverwertung findet man zum Beispiel im Internet – einfach den Suchbegriff „Autoverwertung“ mit Angabe des gewünschten Ortes eingeben. Holen Sie ruhig mehrere Angebote ein, um einen fairen Preis zu erhalten. Handeln Sie diesen nach Möglichkeit bereits am Telefon aus, gegebenenfalls einschließlich Abholung und Abmeldeservice.

Wichtig, vorher das Auto abmelden >>