Autodiebstahl: Was muss ich nun tun?

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Jeden Tag fallen circa 30 Autos in Deutschland einem Autodiebstahl zum Opfer. Die Situation wäre für jeden von uns äußerst unerfreulich: Man kommt auf den Parkplatz zurück und plötz ist kein Autos mehr da. Nun muss man Ruhe bewahren, auch wenn es im ersten Moment sicherlich schwer fällt. Steht das Fahrzeug nicht mehr am auf seinem Parkplatz, sollten Sie sich zuerst bei der Polizei erkundigen, ob das Fahrzeug nicht abgeschleppt oder sichergestellt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte man bei der Polizei eine Anzeige wegen Autodiebstahl stellen. Hier sollt man nur diejenigen Angaben zum Fahrzeug machen, die man auch wirklich weiß. In diesem Zusammenhang auf jeden Fall sich Kopien der Anzeige zur Vorlage bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt aushändigen lassen. Sollten sich Handy und Kreditkarte im Auto befunden haben, beides direkt sperren lassen. Mit der Kopie der Anzeige wegen Autodiebstahl sollte man direkt die Versicherung sowie ggf. den Leasinggeber oder die finanzierende Bank informieren. Sollten sich Wertgegenstände im Fahrzeug befunden haben, kann hier die Hausratversicherung sowie ggf. die Gepäckversicherung informiert werden.

Sollte es keine Hoffnung auf Wiedererlangen des Autos geben, benötigt man für die Abmeldung eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige, Kfz-Brief und -Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II). Spätestens sollte die Abmeldung jedoch 14 Tage nach dem Autodiebstahl gerfolgen, damit hier keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien anfallen.