Bussgeldkatalog 2024 – Neuste Änderungen

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Im Jahr 2024 stehen Veränderungen im Zusammenhang mit dem Bussgeldkatalog für Autofahrer an. Beispielsweise kann die Einfahrt in eine Umweltzone ohne entsprechende Umweltplakette mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt werden. Für ein fehlendes oder verdecktes Kennzeichen sind mindestens 60 Euro zu zahlen. Personen, die ohne triftigen Grund zu langsam fahren, müssen mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Höhere Strafen drohen für das Benutzen eines Handys am Steuer (100 €) oder das Überfahren einer roten Ampel (90 €). Alkoholisierte Fahrer riskieren bis zu drei Punkte und je nach Vergehen Strafen von 1500 Euro oder sogar dem Entzug des Führerscheins.

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen sieht der Bussgeldkatalog tiefe Einschnitte vor. Bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, beispielsweise um 31 km/h innerorts, wird ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 288 Euro fällig. Bei einer Überschreitung von 41 km/h kommen zu den 428 Euro Bußgeld ebenfalls zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.

Ab Oktober 2024 ist es Pflicht, nur noch mit bestimmten Winter- und Ganzjahresreifen zu fahren. Fahrzeughalter, die bei winterlichen Verhältnissen Reifen ohne das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) nutzen, riskieren ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Übergangsfrist für Reifen mit dem M+S-Symbol endet am 30. September 2024.

Gemäß dem aktuellen Bussgeldkatalog 2022 führen acht Punkte zum Entzug der Fahrerlaubnis. Vor 2014 waren dafür 18 Punkte erforderlich. Die Reform betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger. Fußgänger erhalten zwar keine Punkte, sondern werden bei Verstößen lediglich mit Bußgeldern belegt. Jeder Verkehrsverstoß verjährt seitdem eigenständig. Die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach sechs Monaten möglich.

Falls ein innerorts angebrachtes 30er-Schild übersehen wird (Augenblicksversagen), ist der Führerschein nicht sofort einzuziehen. Ein Fahrverbot tritt erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts in Kraft. Außerorts gilt § 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV. Gemäß dem Bußgeldkatalog 2022 wird ein Fahrverbot in der Regel im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h verhängt.

Im Jahr 2024 stehen Veränderungen für Autofahrer im Zusammenhang mit dem Bussgeldkatalog an. Informieren Sie sich jetzt!