Bei einem in Deutschland zugelassenes Fahrzeug kann ein bundesweite Abmeldung in jeder Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Es muss hier nicht die Zulassungsstelle aufgesucht werden, bei der das Auto derzeit geführt wird. Die bundesweiter Abmeldung führt ggf. jedoch zu einer Erhöhung der Bearbeitungskosten aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes.


Für eine bundesweite Abmeldung von Autos werden unter anderem die folgenden Unterlagen benötigt:

Die Fahrzeug-Abmeldung in einem anderen Kreis kann nach Vorlage folgender Dokumente getätigt werden:

Zusätzlich bei einer Fahrzeug-Verwertung (Verschrottung)

Bei einer kreisfremden Außerbetriebsetzung (Bundesweite Abmeldung) ist es im Übrigen nicht möglich, die bisherigen Kennzeichen zu reservieren. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn Sie die zuständige Zulassungsstelle Ihres Bezirks aufsuchen.

Schon gewusst?
Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Deutschland und Österreich jene Zulassungsbehörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen und andere relevante Dokumente sowie für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig ist. Kfz-Zulassungsbehörden gehören zum Aufgabenkreis des jeweiligen Straßenverkehrsamtes. Keine Zuständigkeit besteht unter anderem für Fahrzeuge des THW oder der Bundeswehr. Es existieren insgesamt 706 Zulassungsstellen in Deutschland, davon sind 421 Hauptstellen und 279 Nebenstellen und 6 Polizeizulassungsbehörden. Die höchste Zahl an Zulassungsstellen findet sich mit 155 in Bayern, die niedrigste mit 2 (eine Haupt- und eine Nebenstelle) in Berlin. Die Zulassungsstelle ist eine Behörde in den kreisfreien Städten bzw. den Kreis- oder Landratsämtern. Die Aufgaben werden in besonderen Fällen von bestimmten Städten bzw. von einem Kommunalverband besonderer Art wahrgenommen.

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