EU-Neuwagen sind oft günstig zu haben. Eigen- oder Reimport, Garantie, Schutz vor Betrug, und welche Rechte Sie bei Mängeln am Auto haben erfahren Sie hier. EU-Neuwagen sind oft bis zu 30 Prozent billiger als für den deutschen Markt produziert Wagen. Dies kommt durch günstigere Nettopreise im Ausland. Wird der noch nicht zugelassene Neuwagen exportiert, fallen keine Steuern an, sodass nur der Nettopreis final übrig bleibt. Bei der Anmeldung in Deutschland wir dann die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig. Es lohnt sich also, die jeweiligen Steuersätze der einzelnen Länder zu vergleichen.
Beachten Sie beim Preisvergleich jedoch auch die Unterschiede in der Auto-Ausstattung. Denn im Rahmen der jeweiligen Modelle kann man nicht immer auf die Ausstattung schließen. Vergleichen Sie daher vor dem Kauf eines Reimports ausländischen Prospekte und die dazugehörigen Preislisten. Die Basis eines Wagens entspricht jedoch europaweite einer gleichen Norm. Daher wird beim Reimport auch keine minderwertige Technik verbaut sein.
Für den Vertrag gilt daher in der Regel of das Recht des Kauflands. Halten Sie daher im Vertrag Preis, Ausstattung und Übergabetermin schriftlich fest. Wichtig ist, dass im Kaufvertrag auch der Begriff „Neufahrzeug“ schriftlich erwähnt wird. Lesen Sie auch das Kleingedruckte durch und lassen Sie sich bei Bedarf den Inhalt übersetzen.
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