Wie lange darf ich ohne TÜV fahren?

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Die erste TÜV-Untersuchung für Ihr Auto ist drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, danach alle zwei Jahre. Bei neuen Motorrädern erfolgt die erste Hauptuntersuchung bereits nach 2 Jahren und anschließend ebenfalls alle 2 Jahre.

Die Hauptuntersuchung dient dazu, Ihr Fahrzeug auf mögliche technische Mängel zu überprüfen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Fahren ohne gültigen TÜV nicht automatisch bedeutet, dass Ihr Auto keinen Versicherungsschutz mehr hat. Allerdings könnte es sein, dass Ihre Kfz-Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug nicht leistet.

Falls Sie ohne TÜV mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung der Frist abhängt. Wenn Sie mehr als acht Monate überfällig sind, kann dies auch einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.

Zusätzlich steigen auch die Kosten für die Hauptuntersuchung beim TÜV selbst, sobald Sie die Frist um zwei Monate überschritten haben. In diesem Fall wird Ihnen ein Aufschlag von 20 Prozent für die sogenannte erweiterte HU am Fahrzeug berechnet.

Es ist wichtig, die TÜV-Fristen stets im Blick zu behalten und den TÜV nicht zu überziehen. Die Hauptuntersuchung sollte innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der Plakette angegeben ist. Bei einer Überziehung der Frist um zwei Monate oder mehr und dem Fahren ohne gültigen TÜV drohen Strafen in Form von Bußgeldern und zusätzlich einem Punkt in Flensburg.

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Die erste TÜV-Untersuchung für Ihr Auto ist drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, danach alle zwei Jahre. Bei neuen Motorrädern erfolgt die erste Hauptuntersuchung bereits nach 2 Jahren und anschließend ebenfalls alle 2 Jahre.